Kapitalleistungen Kanton Zürich.

Publiziert
30 June 2025
Kategorie
2021

Reduktion der Kapitalleistungssteuern im Kanton Zürich.

Um der immer höheren Lebenserwartung und den tiefen Umwandlungssätzen der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden, hat der Kanton Zürich eine Reduktion der Besteuerung der Kapitalleistungen beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und soll die Besteuerung von hohen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule deutlich senken.Aktuell unterliegt die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge derselben Progression wie das Einkommen. Im Vergleich zu anderen Kantonen, welche die Kapitalleistungen zum Beispiel pauschal besteuern, macht dies Zürich als Wohnsitzkanton wenig attraktiv.

Mit dem neuen Beschluss des Regierungsrates kommtes bei ledigen Steuerpflichtigen ab Bezügen von CHF 210'000 und beiverheirateten Steuerpflichtigen ab CHF 370'000 zu einer deutlichen Reduktion derKapitalleistungssteuern. Auch für Auszahlungen von CHF 500’000, 750’000und 1’000’000 bewegt sich der Kanton Zürich in einemvergleichsweise sehr attraktiven Rahmen.

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