Um der immer höheren Lebenserwartung und den tiefen Umwandlungssätzen der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden, hat der Kanton Zürich eine Reduktion der Besteuerung der Kapitalleistungen beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und soll die Besteuerung von hohen Beträgen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule deutlich senken.Aktuell unterliegt die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge derselben Progression wie das Einkommen. Im Vergleich zu anderen Kantonen, welche die Kapitalleistungen zum Beispiel pauschal besteuern, macht dies Zürich als Wohnsitzkanton wenig attraktiv.
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