Vorsorgezahlen 2027: Was sich für Sie ändert.

Publiziert
01 November 2026
Kategorie
VPZ

Vorsorgezahlen2027: Was sich für Sie ändert.

‍

Per 1. Januar 2027 steigen die AHV- und IV-Renten. Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2026 eine Erhöhung um rund 1.59% beschlossen. Weil im Schweizer Vorsorgesystem fast alle Grenzwerte von der maximalen AHV-Rente abgeleitet werden, verschieben sich damit auch die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge und der maximale Säule-3a-Abzug. Hier finden Sie die wichtigsten Kennzahlen und was sie für Ihre Planung bedeuten.

‍

1. Säule: AHV/IV

Die minimale Rente steigt von CHF 1'260 auf CHF 1'280 pro Monat, die maximale von CHF 2'520 auf CHF 2'560 (jeweils bei voller Beitragsdauer). Grundlage ist der Mischindex, das Mittel aus Preis- und Lohnentwicklung. Die Jahreswerte 2027 im Überblick:

  • Maximale Einzelrente: CHF 30'720
  • Minimale Einzelrente: CHF 15'360
  • Maximale Ehepaarrente: CHF 46'080
  • Maximaler Zuschlag 13. AHV-Rente: CHF 2'560
  • Witwen-/Witwerrente (80%): maximal CHF 24'576, minimal CHF 12'288
  • Waisenrente (40%): maximal CHF 12'288, minimal CHF 6'144
  • Mindestbeitrag Nichterwerbstätige: CHF 541 (bisher CHF 530)

Dank der 13. AHV-Rente erhält, wer die Maximalrente bezieht, 2027 insgesamt bis zu CHF 33'280. Die Maximalrente erhält allerdings nur, wer keine Beitragslücken hat und ein ausreichend hohes durchschnittliches Einkommen erzielt hat. Ein Blick in den individuellen Kontoauszug (IK) lohnt sich – Lücken lassen sich nur bis fünf Jahre rückwirkend schliessen.

‍

2. Säule: BVG

Alle BVG-Grenzbeträge leiten sich von der maximalen AHV-Rente ab. Die Werte 2027:

  • Oberer Grenzbetrag: CHF 92'160
  • Koordinationsabzug: CHF 26'880
  • Maximaler versicherter Lohn: CHF 65'280
  • Eintrittsschwelle: CHF 23'040
  • Minimaler versicherter Lohn: CHF 3'840

In der Unfallversicherung (UVG) bleibt der maximal versicherte Lohn unverändert bei CHF 148'200. Viele Pensionskassen versichern zudem deutlich mehr als das gesetzliche Minimum. Was in Ihrem Fall gilt, steht im Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung und in Ihrem Vorsorgeausweis.

‍

3. Säule: Gebundene Vorsorge 3a

  • Maximaler Abzug mit Pensionskasse: CHF 7'373 (2026: CHF 7'258)
  • Maximaler Abzug ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'864

Die Säule 3a bleibt ein wirksames Instrument, um Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen. Wer früh im Jahr einzahlt, ist bei einer wertschriftenbasierten Lösung entsprechend länger investiert.

‍

Was Sie jetzt tun können

  • 3a-Beitrag 2026 nicht vergessen: Für das laufende Jahr gilt noch der Maximalbetrag von CHF 7'258. Die Einzahlung muss bis Ende Dezember auf dem Konto sein
  • Pensionskasseneinkauf prüfen: Ein freiwilliger Einkauf kann die Steuerlast senken und die Altersleistungen verbessern – das richtige Timing ist entscheidend
  • Vorsorgeausweis und AHV-Auszug kontrollieren: Nur wer seine Lücken kennt, kann sie gezielt schliessen
  • Gesamtbild statt Einzelzahlen: Renten, Kapital, Steuern und Vermögen müssen zusammenspielen – besonders in den Jahren vor der Pensionierung

‍

‍Fazit

Die neuen Zahlen 2027 sind mehr als eine Formalität: Sie verändern Rentenansprüche, versicherte Löhne und Abzugsmöglichkeiten. Wer sie mit der eigenen Situation abgleicht, kann Vorsorge und Steuern gezielt aufeinander abstimmen. Ob ein Einkauf oder eine zusätzliche Einzahlung sinnvoll ist, hängt dabei immer vom Gesamtbild ab.

‍

Für ein erstes kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsichtkoordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

Blog

Unsere letzten Blogs

Individualbesteuerung: Was sich für Ihre Altersvorsorge ändert.
Ganzheitliche Beratung für Ihren Weg nach Dubai.
Nachzahlung in die Säule 3a: Neue Chancen für Ihre Vorsorge.