Individualbesteuerung: Was sich für Ihre Altersvorsorge ändert.

Publiziert
01 May 2026
Kategorie
VPZ

Individualbesteuerung: Was sich für Ihre Altersvorsorge ändert.

Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit 54,23% Ja-Stimmen einen fundamentalen Systemwechsel beschlossen: Die Individualbesteuerung kommt. Verheiratete Paare reichen künftig getrennte Steuererklärungen ein, jede Person versteuert ihr Einkommen und Vermögen eigenständig. Das Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft – doch die Auswirkungen auf die Altersvorsorge sind bereits heute relevant. Wer jetzt plant, kann sich entscheidende Vorteile sichern.

Was sich bei der Säule 3a verändert

Heute profitieren verheiratete Paare bei der Säule 3a besonders stark, weil die Beiträge vom kumulierten – und damit progressiv höherbesteuerten – Gesamteinkommen abgezogen werden. Dieser Effekt fällt mit der Individualbesteuerung weg. Finanzexperten zeigen anhand konkreter Berechnungen, was das bedeuten kann: Ein Ehepaar in Zürich, 55-jährig, mit einem gemeinsamen steuerbaren Einkommen von 150'000 Franken, erzielt nach aktuellem Recht mit Säule-3a-Einzahlungen bis zur Pensionierung eine Steuerersparnis von rund 36'400 Franken. Nach der Umstellung könnten es laut Experten noch rund 24'000 Franken sein – ein Rückgang von über 12'000 Franken. Für den Partner mit dem tieferen Einkommen stellt sich damit die Frage neu, ob sich die gebundene Vorsorge im bisherigen Umfang noch lohnt.

Pensionskasseneinkäufe: Jetzt handeln lohnt sich

Auch bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse gilt: Die Steuerersparnis ist unter dem heutigen System für Ehepaare in vielen Fällen grösser als nach der Systemumstellung. Wer ein Einkaufspotenzial hat, sollte prüfen, ob ein Einkauf vor 2032 sinnvoll ist – insbesondere dann, wenn nur einer der beiden Partner noch einzahlen kann oder der Partner mit tieferem Einkommen noch Spielraum hat.

Die neuen Nachzahlungsmöglichkeiten in die Säule 3a nutzen

Unabhängig von der Individualbesteuerung gibt es seit 2026 eine neue Chance: Wer in vergangenen Jahren den Maximalbetrag in der Säule 3a nicht vollständig ausgeschöpft hat, kann Lücken rückwirkend bis zu zehn Jahre schliessen – erstmals für das Steuerjahr 2025. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Lückenjahr als auch im Nachzahlungsjahr, sowie die vollständige Einzahlung des laufenden Jahresbetrags (2026: 7'258 Franken für Angestellte mit Pensionskasse). Experten empfehlen, diese Nachzahlungen noch vor der Einführung der Individualbesteuerung zu tätigen, solange die steuerliche Wirkung durch die gemeinsame Veranlagung noch höher ist.

Chancen durch die neue Bezugslogik

Ein spürbarer Vorteil der Individualbesteuerung ergibt sich bei Kapitalbezügen: Weil die Bezüge beider Partner künftig nicht mehr zusammengezählt werden, können Ehepaare im selben Jahr Kapital aus der Säule 3a oder der Pensionskasse beziehen, ohne eine höhere Steuerprogression auszulösen. Das eröffnet neue Möglichkeiten bei der Planung des Rücktritts.

Fazit

Die Individualbesteuerung verändert die Spielregeln der Altersvorsorge für Ehepaare erheblich. Wer die Übergangszeit bis 2032 nutzt, kann sich wichtige Steuervorteile noch unter dem heutigen System sichern. Eine individuelle Analyse der eigenen Vorsorgesituation ist dabei unerlässlich.

Für ein erstes kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch kontaktieren Sie uns per Mail (kontaktanfrage@vpz.ch) oder rufen Sie unsere kostenlose VPZ Hotline unter 0800 822 288 an, um direkt einen Termin mit Ihrem Beratungsspezialisten zu vereinbaren. Eine ganzheitliche Planung mit Weitsicht koordiniert Ihre Situation, deckt Optimierungsmöglichkeiten auf und bringt langfristigen Erfolg.

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