Viele Jahre war die Säule 3a ein starres System: Wer den jährlichen Maximalbetrag nicht einzahlte, verlor diese Vorsorgelücke endgültig. Gerade bei Teilzeitpensen, längeren Auszeiten, Weiterbildungen oder schwankendem Einkommen blieb oft wenig Spielraum für freiwillige Einzahlungen. Mit der gesetzlichen Neuerung ab 2025 ändert sich das grundlegend und eröffnet neue strategische Möglichkeiten für die private Vorsorge. Doch was genau steckt hinter der Nachzahlung in die Säule 3a?
Ein grundlegender Wandel in der gebundenen Vorsorge
Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, nicht ausgeschöpfte Säule-3a-Beiträgenachträglich einzuzahlen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine langjährige Kritik: Das bisherige System benachteiligte Personen mit unregelmässigem Erwerbsverlauf, obwohl genau diese Gruppen besonders auf flexible Vorsorgelösungen angewiesen sind.
Wichtig ist jedoch: Die Regelung gilt nicht rückwirkend für alle vergangenen Jahre, sondern schafft einen klar definierten Rahmen für die Zukunft. Nachzahlungen sind nur für Beitragslücken möglich, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Die erste effektive Nutzung erfolgt deshalb ab 2026, wenn Lücken aus dem Jahr 2025geschlossen werden können.
Was bedeutet eine Nachzahlung konkret?
Eine Nachzahlung erlaubt es, einen in einem früheren Jahr nicht vollständig ausgeschöpften 3a-Maximalbetrag in einem späteren Jahr einzuzahlen, zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag. Damit entsteht eine gewisse Ähnlichkeit zum bekannten Einkauf in die zweite Säule, allerdings mit strengeren Regeln.
Voraussetzung ist, dass im Nachzahlungsjahr weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird. Zudem muss zuerst der reguläre Maximalbetrag des laufenden Jahresvollständig einbezahlt sein, bevor eine Nachzahlung vorgenommen werden darf.
Die Nachzahlungen sind auf maximal zehn Jahre rückwirkend begrenzt ab 2025.Ältere Lücken, aus den Jahren 2024 oder früher, bleiben dauerhaft verloren.
Wer profitiert besonders von der neuen Regelung?
Von der neuen Nachzahlungsmöglichkeit profitieren vor allem Personen mit einemwechselhaften Erwerbsverlauf. Sie ist besonders hilfreich für alle, die in einzelnen Jahren nur eingeschränkt oder gar nicht in die Säule 3a einzahlen konnten, etwa aufgrund von:
Steuerliche Wirkung: Mehr als nur ein Nachholeffekt
Wie die ordentlichen Säule-3a-Beiträge sind auch Nachzahlungen vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Das macht sie besonders attraktiv in Jahren mit hohem Einkommen oder Bonuszahlungen.
Fazit
Die Nachzahlung in die Säule 3a ist eine wichtige Neuerung in der privaten Vorsorge. Sie ermöglicht es, Vorsorge und Steuern gezielter zu planen. Dafür braucht es jedoch etwas Vorausblick. Wer seine Vorsorgesituation regelmässig prüft und Nachzahlungen bewusst in Jahren mit höherem Einkommen nutzt, kann Vorsorgelücken schliessen, Steuern sparen und langfristig besser fürs Alter vorsorgen.
